Versteigerungsbedingungen
Durch persönliche, schriftliche, telefonische oder E-Mail-Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
- Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Auktionshaus Walldorf GmbH (im folgenden Versteigerer) als Kommissionär im eigenen Namen und auf Rechnung der Einlieferer, mit Ausnahme der Eigenware, durchgeführt. Der Name des Einlieferers bleibt anlässlich der Ersteigerung aus datenschutz-rechtlichen Gründen unbenannt.
- Sämtliche Versteigerungsgüter können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Güter sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff BGB. Der Versteigerer versichert, dass die im Katalog gemachten Angaben nach bestem Wissen gemacht wurden. Gewährleistungsrechte gegenüber dem Versteigerer sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
- Die im Katalog angegebenen Preise sind Ausrufpreise, bei denen der Versteigerer in der Regel beginnt. Bei Artikeln ohne Limit liegt der Aufrufpreis im Ermessen des Versteigerers. Es wird in der Regel jeweils um etwa 10% gesteigert. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Überangebot abgegeben wird. Wird der mit dem Einlieferer vereinbarte Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer einen Zuschlag unter dem Limitpreis unter Vorbehalt erteilen. Das Angebot zum Limit bleibt bestehen. Der Artikel kann im Falle eines höheren Nachgebotes ohne Rücksprache anderen Bietern oder im Freiverkauf veräußert werden. Gebote unter Vorbehalt sind für den Bieter vier Wochen verbindlich, für den Versteigerer freibleibend.
- Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Versteigerungsgüter nach Katalognummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen. Er ist berechtigt, schriftliche oder mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, etc. jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
- Der Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 18,5 % plus der gesetzlichen MWSt zu entrichten (insgesamt 22,02 %). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende MWSt wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Der Kaufpreis (Zuschlag + Aufgeld + MWSt auf Aufgeld) wird mit dem Zuschlag fällig. Die Bezahlung kann in bar, bankbestätigtem Scheck oder mit EC-Karte plus Geheimnummer erfolgen. Bei schriftlichen oder telefonischen Bietern wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungen mit Scheck kann die Auslieferung erst nach Gutschrift des Kaufpreises erfolgen.
- Bei Zahlungsverzug werden mit dem Zugang der zweiten Mahnung Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins erhoben. Wird die Zahlung nicht geleistet, findet eine Übergabe an den Käufer nicht statt. Der Versteigerer kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Fall wird der Gegenstand auf Kosten des Käufers in einer neuen Auktion nochmals versteigert. Der Käufer haftet für einen Mindererlös, einschließlich Gebühren und Auslagen. Auf einen Mehrerlös besteht kein Anspruch.
- Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände bis spätestens 14 Tage nach der Auktion abzuholen. Ansonsten erfolgt die Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Käufers.
- Schriftliche Bieteraufträge übernimmt der Versteigerer für den Auftraggeber. Dafür ist das Auftragsformular zu benutzen. Hierauf sollten Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse vermerkt werden. Schriftliche Aufträge können persönlich abgegeben, per Post oder per Fax zugesandt werden. Aufträge per E-Mail bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Verbindlich für die Bezeichnung des Gegenstandes ist die Katalognummer. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Telefonisches Bieten ist möglich, wenn dafür 24 Stunden vor Auktionsbeginn ein unterschriebener Auftrag vorliegt. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Zustandekommen und Aufrechterhaltung der Telefonverbindung bzw. postalische Verzögerungen.
- Die vorstehenden Versteigerungsbedingungen gelten auch für den Nach- und Freiverkauf.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnverfahren, für beide Seiten ist Heidelberg.
- Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit des Übrigen davon unberührt. Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.